Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) im Zusammenhang mit der Festlegung des Gesamtfinanzierungsbetrages für die Jahre 2021 und 2022
1. Nachtrag zum Vertrag über die Oberflächenwasserbeseitigung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zwischen der Stadt Leipzig und den Kommunalen Wasserwerken Leipzig GmbH vom 28.11./23.12.2016, rückwirkend ab dem 01.01.2020 (Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO)