Förderung des 2. Bauabschnitts Philippuskirche als Begegnungsstätte im Rahmen des Wiedereinsatzes von Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen aus dem Sanierungsgebiet Leipzig Plagwitz in Verbindung mit überplanmäßiger Aufwendung gemäß § 79 (1) Sächs. Gemeindeordnung