1. Änderung zum Baubeschluss: Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Fortführung Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung Elektroinstallation ab 2017ff, Änderung der Finanzierung und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2017 und 2018, sowie die Bestätigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81 (5) SächsGemO