Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in Systembauweise in der Kregelstr. 3 (Barnet-Licht-Platz): außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO in Verbindung mit der Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses
Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Weißdornstr. 102: außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO in Verbindung mit Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße in Verbindung mit einer überplanmäßigen Auszahlung in 2016 gemäß § 79 SächsGemO-Doppik im PSP-Element 7.0000526.700 i. H. v. 786.200 Euro
Bau- und Finanzierungsbeschluss Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße in der Zweinaundorfer Straße einschließlich Gleisrückbau und Fahrbahnausbau