Außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften in Modulbauweise für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Diezmannstr. 12 und auf dem Prager Dreieck - EILBEDÜRFTIG
Die Vorlage wird ersetzt durch :
neue Drucksachen 2488 und 2489
Teilbau- und Finanzierungsbeschluss: Schulkomplex Karl-Heine-Str. 22b, 04229 Leipzig
hier: Brückenneubau und Erneuerung der Ufermauer mit medientechnischer Erschließung i.V. mit der Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung sowie einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung.
Außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften in Modulbauweise für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Diezmannstr. 12 - EILBEDÜRFTIG
Außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften in Modulbauweise für Asylbewerber/-innen und Geduldete auf dem Prager Dreieck - EILBEDÜRFTIG
Teilbau- und Finanzierungsbeschluss: Schulkomplex Karl-Heine-Str. 22b, 04229 Leipzig
hier: Brückenneubau und Erneuerung der Ufermauer mit medientechnischer Erschließung i.V. mit der Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung sowie einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung.
Baubeschluss- und Finanzierungsbeschluss Sporthalle der Max-Klinger-Schule, Miltizer Weg 2A, 04205 Leipzig, Teilmodernisierung - und Bestätigung der außerplanmäßigen Auszahlung 2016 gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 277.733 €