Sonderförderung kooperativer, gemeinwohlorientierter Bauprojekte auf kommunalen Grundstücken, ausgewählt in Konzeptverfahren bis 31.12.2021 und Bestätigung nach §79(1)SächsGemO
Verrechnung von Einnahmeüberschüssen nach Abrechnung der Sanierungsmaßnahme Böhlitz-Ehrenberg Ortsmitte. Bestätigung einer über- und außerplanmäßigen Ausgabe nach § 79 SächsGemO.