Überplanmäßige Aufwendungen nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für die Jahre 2023 und 2024 zur Absicherung der Sozialversicherungspflicht von Honorarvertragsverhältnissen bzw. Schaffung von Arbeitsverhältnissen beim Eigenbetrieb Musikschule Leipzig