Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für die Untersuchungsgebiete Schönefeld-Abtnaundorf (statistische Bezirke 104, 105, 106 und 107) und Südvorstadt (statistische Bezirke 400 und 405) im Ergebnis der Fortschreibung der gesamtstädtischen Voruntersuchung zum Einsatz von Sozialen Erhaltungssatzungen