Grundsteuerreform und Abgabe der gesetzlich vorgeschriebenen Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärungen) für Grundeigentum der Stadt Leipzig sowie der Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe der Stadt Leipzig bzw. die entsprechende Datenübermittlung bis zum 31.10.2022