Feststellung von Hinderungsgründen bei gewählten Stadträten gemäß § 32 Abs. 3 SächsGemO sowie die Entscheidung über das Vorliegen wichtiger Gründe bei Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit gewählter Stadträte gem. § 18 SächsGemO (Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit) (6.Änderung)